Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und bietet eine flexible, liebevolle und familiennahe Alternative zur klassischen Kita – besonders geeignet für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen (ehemals Tagesmütter oder Tagesväter) betreuen die Kinder in kleinen Gruppen und bieten dadurch eine besonders individuelle Förderung. Die Qualifizierung erfolgt auf Grundlage des Qualitätshandbuchs für Kindertagespflege.
Die Betreuung findet meist in den privaten Räumen der Kindertagespflegeperson statt. Alternativ kann sie auch in dafür angemieteten, kindgerecht eingerichteten Räumen angeboten werden. Diese werden vorab vom Jugendamt und dem Bauordnungsamt auf ihre Eignung geprüft.
Dank der flexiblen Betreuungszeiten, der persönlichen Bindung und der überschaubaren Gruppengröße ist die Kindertagespflege eine besonders geeignete Betreuungsform für die frühkindliche Entwicklung.
Die Betreuung in der Kindertagespflege findet in kleinen, überschaubaren Gruppen statt. In einer innerhäusigen oder außerhäusigen Kindertagespflege werden maximal fünf Kinder gleichzeitig von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson betreut. In der Großtagespflege ist es möglich, bis zu neun Kinder gleichzeitig zu betreuen – hier arbeiten in der Regel zwei, maximal jedoch drei Kindertagespflegepersonen gemeinsam.
Auch ältere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können im Rahmen der sogenannten Randzeitenbetreuung in der Kindertagespflege betreut werden. Diese flexible Betreuungsform findet beispielsweise vor oder nach dem Kindergarten oder der Schule, an Wochenenden oder als Übernachtbetreuung statt.
Die Kindertagespflege ist dem Erziehungs- und Bildungsauftrag eines Kindergartens rechtlich gleichgestellt und bietet eine qualitativ hochwertige, individuelle Betreuung und Förderung.
Die Kinder werden in kleinen Gruppen betreut, eine Kindertagespflegeperson darf höchstens 5 Kinder zur gleichen Zeit betreuen. In einer Grosstagespflege (hier arbeiten 2, aber höchstens 3 Kindertagespflegepersonen zusammen) dürfen höchstens 9 Kinder zur gleichen Zeit betreut werden.
Familiäre Atmosphäre, die Betreuung findet in einer familiären Umgebung statt, was besonders von Vorteil für kleinere Kinder ist.
Die Betreuungszeiten können an die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden. (Arbeitszeiten etc.) und sind flexibel anpassbar.
Jedes Kind ab Vollendung des 1. Lebensjahres hat Anspruch auf einen Betreuungsplatz mit 35-Stunden-Betreuung in der Woche, unabhängig davon, ob Eltern berufstätig sind,
Kindertagespflegepersonen müssen eine pädagogische Qualifikation nachweisen (Qualifizierung nach dem Qualitätshandbuch für Kindertagespflegepersonen)
Sie benötigen eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.
Kindertagespflegepersonen können sich intensiv um das individuelle Bedürfnis jedes Kindes kümmern, dies ist durch die kleine Gruppengröße möglich.
Eltern zahlen einen Beitrag an das Jugendamt, ähnlich wie bei der Kita. Dieser Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen der Eltern bzw. Elternteils. (Elternbeitragstabelle online einsehbar)
Die Kindertagespflegepersonen werden in Duisburg vom Jugendamt bezahlt, weitere Einnahmen von den Eltern darf die Kindertagespflegeperson nicht geltend machen: Ausnahme: Entgelt für Mahlzeiten/Verpflegung.
Gesetzlich geregelt ist die Kindertagespflege im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Sie ist gleichrangig mit der institutionellen Betreuung in Kitas.
Intensive Beziehung: Kinder entwickeln eine gute Bindung zu den Kindertagespflegepersonen und den anderen Kindern der Gruppe
Soziale Erfahrung: Die kleine Gruppengröße ermöglicht den Kindern gute soziale Fähigkeiten zu entwickeln
Die Kindertagespflege unterstützt die Eltern, ihren Beruf und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Unterstützend hier sind die flexiblen Betreuungszeiten.
In der Kindertagespflege steht nicht nur die Beaufsichtigung im Vordergrund, sondern die gezielte und liebevolle Förderung der kindlichen Entwicklung. Kinder werden hier ganzheitlich unterstützt – das bedeutet, ihre körperlichen, emotionalen, sozialen und geistigen Fähigkeiten werden individuell gefördert.
Die pädagogische Arbeit in der Kindertagespflege orientiert sich in der Regel an den Bildungsplänen der Bundesländer. Ziel ist es, die Kinder in allen wichtigen Entwicklungsfeldern zu stärken und auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und Schulreife zu begleiten.
Förderung der Grob- und Feinmotorik (z. B. laufen, klettern, malen, greifen)
Körperbewusstsein und gesunde Lebensweise (Bewegung, Hygiene, Ernährung)
Wahrnehmung und Koordination
Anregen von Neugier und Forscherdrang
Problemlösungen finden, Ursache-Wirkung erkennen
Sprachförderung als Teil kognitiver Entwicklung
Wortschatz erweitern, Sprechen fördern
Verstehen von Sprache und aktives Zuhören
Nonverbale Kommunikation (Mimik, Gestik)
Aufbau von Beziehungen zu anderen Kindern und zur Betreuungsperson
Lernen von Regeln, Empathie und Konfliktverhalten
Entwicklung eines gesunden Selbstwertgefühls
Freies Spiel, Malen, Basteln, Musizieren
Rollenspiele fördern symbolisches Denken und Ausdruck
Eigene Ideen entwickeln und ausprobieren
Natur erleben (z. B. durch Ausflüge oder Gartenzeit)
Erste Einblicke in kulturelle Unterschiede und Werte
Nonverbale Kommunikation (Mimik, Gestik)
Alltagswissen über die Welt sammeln
Die Kindertagespflegeperson passt die Förderung individuell ans Kind an – das ist einer der großen Vorteile gegenüber größeren Betreuungseinrichtungen.
Jede Kindertagespflegepersonen hat für Ihre Betreuung ihr eigenes Konzept, fragen Sie einfach nach.
In Deutschland sind Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen (wie Kitas oder Kindergärten) rechtlich gleichgestellt. Beide Betreuungsformen verfolgen das gemeinsame Ziel, Kinder ganzheitlich zu fördern – durch Bildung, Erziehung und Betreuung.
Diese Gleichstellung ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gesetzlich verankert. Genauer gesagt, im § 22 Absatz 3 SGB VIII, in dem es heißt:
„Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag.“
Das bedeutet: Auch die Kindertagespflege trägt aktiv zur frühkindlichen Bildung bei und ist eine gleichwertige Alternative zur Kita – individuell, flexibel und familiennah.
Gleiche Ziele: Beide sollen die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern.
Gleiche pädagogischen Grundsätze: Bildung, Sprache, soziale Kompetenzen, Kreativität etc.
Unterschiede in der Umsetzung:
Kindergarten/Kita: meist größere Gruppen, mehr Personal, strukturierter Tagesablauf
Kindertagespflege: kleinere Gruppen, familiäre Atmosphäre, individuelleres Eingehen auf jedes Kind
Gruppengrösse: Maximal 5 Kinder zur gleichen Zeit und 1 Bezugsperson in einer inner- oder außerhäusigen Kindertagespflege.
Kita: weitaus größere Gruppen, oft bis zu 20 Kindern
Maximal 9 Kinder zur gleichen Zeit in einer Großtagespflege mit 2 aber höchsten 3 Bezugspersonen.
Wechselnde Bezugspersonen (verschiedene Schichten)
Betreuungsort: Die Betreuung findet meist im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in speziell dafür angemieteten Räumlichkeiten statt.
Kita: Findet in großen Einrichtungen statt. Mehrere Gruppen
Flexibilität: In der Kindertagespflege werden die Betreuungszeiten den Bedürfnissen der Eltern angepasst. Kindertagespflegepersonen streiken nicht und es gibt auch keine Notbetreuung.
Kitas: Es gibt feste Öffnungszeiten und standardisierte Buchungsmodelle, diese sind weniger flexibel.
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